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Zugelassen sind Social Videos, die als Einzelformat oder als Serie für Social-Media-Kanäle wie z. B. TikTok, Instagram oder YouTube produziert werden. Beispiele sind unterhaltsame oder nutzstiftende TikToks, Reels, Bewegtbild-Stories oder YouTube Shorts, die durch ihre Machart für überdurchschnittliches Engagement auf dem jeweiligen Kanal sorgen.
Bewertungskriterien:
Die Jury belohnt besonders kreative, unterhaltsame und/oder nutzenstiftende Formate, die als Einzelformat oder als Serie für einen oder mehrere Kanäle produziert wurden und die jeweiligen Kanalgesetze in besonderer Form für sich nutzen und berücksichtigen. Dabei können die Videos von den Marken selbst oder in Zusammenarbeit mit Influencern/Content Creatorn erstellt worden sein.
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