Die Einreichungsphase für den DDA 2025 wird im Dezember starten.
Eingereicht werden können alle Arbeiten, die zwischen 01.01.2024 und 31.01.2025 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden sind. Davor veröffentlichte Arbeiten werden nicht zugelassen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Begrenzung sind Corporate Websites, Digital Commerce und (Corporate) Blogs/Portale/Foren, bei denen der eingereichte Case im Einreichungszeitraum erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden ist (z.B. umfassender Website-Relaunch oder neue Features auf einer Plattform).
Die Einreichungsphase für den DDA 2025 wird im Dezember starten.
Die Einreichungsphase für den DDA 2025 wird im Dezember starten. Das waren die Kosten des DDA 2024:
Early-Bird: 349,00 Euro zzgl. MwSt.
Standard: 449,00 Euro zzgl. MwSt.
Late-Bird: 549,00 Euro zzgl. MwSt.
Drifter-Rate: 649,00 Euro zzgl. MwSt.
Dieselbe Arbeit kann in mehreren Kategorien eingereicht werden, wobei die Gebühren pro Einreichungen (auch wenn es dasselbe Projekt ist) anfallen.
Gewinnen beim DDA kostet nicht extra.
Zusätzlich finden folgende übergeordnete Bewertungskriterien in allen Kategorien Anwendung:
Innovation
Ist die Idee neu? Treibt die Arbeit den digitalen Wandel innerhalb der Kategorie?
Handwerk
Finden die Kernbereiche (Inhalt, Gestaltung, technische Umsetzung, Joy of Use) digitalen Arbeitens Anwendung?
Nutzerzentrierung
Stellt die Arbeit die Bedürfnisse des Nutzers in den Vordergrund und stellt sie einen Mehrwert dar?
Die Einreichungsphase für den DDA 2025 wird im Dezember starten.
Die Shortlist wird nach der Jurysitzung im Frühjahr 2025 an dieser Stelle veröffentlicht. Die Gewinner werden während der Preisverleihung bekannt gegeben.