Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Deutschen Digital Award.

1. Wer verleiht den Deutschen Digital Award und wann?
Unter der Schirmherrschaft des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. würdigt der Deutsche Digital Award die kreativsten Spitzenleistungen der digitalen Wirtschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ab. Über die nominierten und prämierten Arbeiten entscheidet eine hochkarätige Jury aus den kreativsten Köpfen der Werbewirtschaft, Industrie und Presse.

Wir freuen uns, euch am 4. Mai im Napoleon Komplex in Berlin für die Preisverleihung des DDA 2023 begrüßen zu dürfen.

2. Wer kann beim Deutschen Digital Award einreichen und womit?

Eingereicht werden können alle Arbeiten, die zwischen 01.01.2022 und 31.01.2023 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden sind. Davor veröffentlichte Arbeiten werden nicht zugelassen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Begrenzung sind Corporate Websites, Digital Commerce und (Corporate) Blogs/Portale/Foren, bei denen der eingereichte Case im Einreichungszeitraum erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden ist (z.B. umfassender Website-Relaunch oder neue Features auf einer Plattform).

Die Einreichungsphase für den DDA23 ist offiziell beendet.

3. Wie kann ich am Deutschen Digital Award teilnehmen?

Weitere Informationen zu den Einreichungen kannst du dem Einreichermanual entnehmen. Die Einreichungsphase ist offiziell beendet.

4. In welchem Zeitraum kann man einreichen und wieviel kostet die Einreichung?

Early-Bird-Rate: 07.12. – 31.12.2022:  299,00 Euro zzgl. MwSt.
Standard-Rate (Einreichungsphase): 01.01. – 20.02.2023: 399,00 Euro zzgl. MwSt.
Late-Bird-Rate: 21.02. – 27.02.2023: 499,00 Euro zzgl. MwSt.
Drifter-Rate: 28.02. – 06.03.2023: 599,00 Euro zzgl. MwSt.

Dieselbe Arbeit kann in mehreren Kategorien eingereicht werden, wobei die Gebühren pro Projekt und für jede ausgewählte Kategorie anfallen.

5. Wann und wie erhalte ich die Rechnung für die Einreichung?
Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah nach der jeweiligen Phase in der eingereicht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail an die von Euch angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

6. Nach welchen Kriterien wird bewertet?
Jede Kategorie wird von der jeweiligen Fachjury separat geprüft und unterliegt unterschiedlichen Bewertungskriterien, welche im Einreichungsmanual detailliert aufgeführt sind.

Zusätzlich finden folgende übergeordnete Bewertungskriterien in allen Kategorien Anwendung:

Innovation
Ist die Idee neu? Treibt die Arbeit den digitalen Wandel innerhalb der Kategorie?

Handwerk
Finden die Kernbereiche (Inhalt, Gestaltung, technische Umsetzung, Joy of Use) digitalen Arbeitens Anwendung?

Nutzerzentrierung
Stellt die Arbeit die Bedürfnisse des Nutzers in den Vordergrund und stellt sie einen Mehrwert dar?

Weitere Informationen zu den Einreichungen kannst du dem Einreichermanual entnehmen. Die Einreichungsphase für den DDA23 ist offiziell beendet.

7. Wann und wie erfährt man von der Shortlist der Prämierung?

Die Jurysitzung findet im März statt und die Shortlist wird Anfang April an dieser Stelle veröffentlicht. Die Gewinner werden während der Preisverleihung am 4. Mai 2023 im Napoleon Komplex Berlin bekannt gegeben. Nähere Informationen findest du hier.