Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Deutschen Digital Award.

1. Wer verleiht den Deutschen Digital Award und wann?
Unter der Schirmherrschaft des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. würdigt der Deutsche Digital Award die kreativsten Spitzenleistungen der digitalen Wirtschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ab. Über die nominierten und prämierten Arbeiten entscheidet eine hochkarätige Jury aus den kreativsten Köpfen der Werbewirtschaft, Industrie und Presse.

Wir freuen uns, mit euch im Mai 2024 das 10-jährige Jubiläum des DDA zu feiern. Die Location in Berlin wird zeitnah bekanntgegeben.

2. Wer kann beim Deutschen Digital Award einreichen und womit?

Eingereicht werden können alle Arbeiten, die zwischen 01.01.2023 und 31.01.2024 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden sind. Davor veröffentlichte Arbeiten werden nicht zugelassen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Begrenzung sind Corporate Websites, Digital Commerce und (Corporate) Blogs/Portale/Foren, bei denen der eingereichte Case im Einreichungszeitraum erstmals veröffentlicht beziehungsweise online geschaltet worden ist (z.B. umfassender Website-Relaunch oder neue Features auf einer Plattform).

Die Einreichungsphase ist beendet. 

3. Wie kann ich am Deutschen Digital Award teilnehmen?

Die Einreichungsphase ist beendet.

4. In welchem Zeitraum kann man einreichen und wieviel kostet die Einreichung?

Die Einreichungsphase startet am 6. Dezember 2023 und läuft bis zum 15. März 2024.

Early-Bird:         06.12. – 31.12.2023:      349,00 Euro zzgl. MwSt.
Standard:          01.01. – 18.02.2024:      449,00 Euro zzgl. MwSt.
Late-Bird:          19.02. – 03.03.2024:    549,00 Euro zzgl. MwSt.
Drifter-Rate:      04.03. – 15.03.2024:     649,00 Euro zzgl. MwSt.

Dieselbe Arbeit kann in mehreren Kategorien eingereicht werden, wobei die Gebühren pro Einreichungen (auch wenn es dasselbe Projekt ist) anfallen.

Um vollständige Transparenz zu gewährleisten, möchten wir darauf hinweisen, dass die Einreichungsgebühren in diesem Jahr leicht angepasst wurden. Diese Anpassung erfolgte erstmals seit 2018 und dient dazu, den aktuellen Kostenanstieg auszugleichen.

Gewinnen beim DDA kostet nicht extra.

5. Wann und wie erhalte ich die Rechnung für die Einreichung?
Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah nach der jeweiligen Phase in der eingereicht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail an die von Euch angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

6. Nach welchen Kriterien wird bewertet?
Jede Kategorie wird von der jeweiligen Fachjury separat geprüft und unterliegt unterschiedlichen Bewertungskriterien, welche im Einreichermanual detailliert aufgeführt sind.

Zusätzlich finden folgende übergeordnete Bewertungskriterien in allen Kategorien Anwendung:

Innovation
Ist die Idee neu? Treibt die Arbeit den digitalen Wandel innerhalb der Kategorie?

Handwerk
Finden die Kernbereiche (Inhalt, Gestaltung, technische Umsetzung, Joy of Use) digitalen Arbeitens Anwendung?

Nutzerzentrierung
Stellt die Arbeit die Bedürfnisse des Nutzers in den Vordergrund und stellt sie einen Mehrwert dar?

Die Einreichungsphase ist beendet.

7. Wann und wie erfährt man von der Shortlist der Prämierung?

Die Shortlist wird Ende April nach der Jurysitzung an dieser Stelle veröffentlicht. Die Gewinner werden während der Preisverleihung am 16. Mai 2024 bekannt gegeben.